Ein selbstbestimmter Abschied
Ist ein Patient etwa durch eine schwere Erkrankung oder einen Unfall nicht mehr in der Lage, selbstbestimmt über die medizinische Behandlung zu entscheiden, übernehmen diese Aufgabe Ärzte und Angehörige. Wer sicher sein möchte, dass in einem solchen Fall im eigenen Sinne gehandelt wird, kann dies über eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung regeln.
Mit diesen schriftlichen Verfügungen bestimmen Sie vorab, unter welchen Umständen Sie welche Versorgungsmaßnahmen und medizinischen Eingriffe wünschen oder ablehnen und wer dies für Sie gegenüber Ärzten und anderen Angehörigen regelt. Durch die Patientenverfügung erhalten Ärzte und Angehörige verbindliche Anweisungen in allen medizinischen Belangen und Ihr Recht auf Selbstbestimmung bleibt gewahrt. Die Vorsorgevollmacht unterstützt Ihre Vertrauensperson bei der Durchsetzung und Regelung aller rechtlichen und geschäftlichen Angelegenheiten.
Broschüre zum Thema Patientenverfügung
Ausführliche Informationen zum Thema Patientenverfügung hält das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz mit dieser Broschüre bereit:
Damit Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht im Notfall auch gefunden werden, können Sie beides beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer online hinterlegen:
Christliche Patientenverfügung
Die Deutsche Bischofskonferenz, die Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und die Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland hat als ökumenisches Gemeinschaftswerk eine eigene, auf den christlichen Lehren basierende Patientenverfügung verfasst. Neben den juristischen Informationen finden Sie in dieser Broschüre die Ansichten der Kirchen zu dem Thema.