Was Sie wissen müssen

Wenn ein nahestehender Mensch stirbt, brauchen wir Zeit, um das
zu begreifen. Dennoch ist es notwendig, einige wenige Schritte sofort einzuleiten.

Todesfall zu Hause

Bei einem Todesfall in der häuslichen Umgebung müssen Sie daher zunächst den Hausarzt des Verstorbenen oder den ärztlichen Notdienst unter der Rufnummer 116 117 verständigen. Dieser wird einen Totenschein ausstellen.

Im Anschluss daran können Sie uns benachrichtigen, wir sind 24 Stunden für Sie erreichbar. Doch es ist keine Eile geboten. Sie dürfen sich Zeit nehmen, um sich auf den Abschied vorzubereiten.

Todesfall im Krankenhaus oder Pflegeheim

Stirbt ein Mensch im Krankenhaus oder in einer Pflegeeinrichtung, wird der Arzt dort verständigt. Er stellt den Tod fest und erstellt den Totenschein. Im Anschluss werden die Angehörigen benachrichtigt. In der Regel wird der Verstorbene zuvor versorgt und in ein Abschiedszimmer der Einrichtung gebracht.

Sie können sich dort bereits von dem Verstorbenen verabschieden und sollten im Anschluss daran den Bestatter Ihres Vertrauens kontaktieren.

Wir kümmern uns um alles Weitere und bahren den Verstorbenen gerne in unserem Abschiedsraum oder bei Ihnen zu Hause auf, damit Sie noch einmal in Ruhe Lebewohl sagen können.

Bei ungeklärter Todesursache

Im Falle eines Unfalls, Suizids oder einer ungeklärten Todesursache muss der Notarzt zusätzlich die Polizei einschalten. Sie sorgt zunächst über den polizeilichen Überführungsdienst für die Abholung des Verstorbenen, benachrichtigt die Angehörigen und leitet die nötigen Untersuchungen ein.

Sind diese abgeschlossen, kann unser Bestattungshaus alle weiteren Schritte in die Wege leiten.

Diese Unterlagen benötigen wir

Sobald Sie uns kontaktiert haben, stehen wir Ihnen gerne mit all unserer Erfahrung zur Verfügung. Wenn möglich, halten Sie bitte neben dem Totenschein den Personalausweis des Verstorbenen bereit.

Auch die Krankenversicherungskarte und gegebenenfalls die Vorsorgeunterlagen des Verstorbenen sind hilfreich, um erste Formalitäten zu regeln.

Was Sie darüber hinaus bereitlegen können (je nach Personenstand etwa GEBURTSURKUNDE, SCHEIDUNGSURTEIL, STERBEURKUNDE ETC.) oder was zu tun ist, wenn Unterlagen nicht auffindbar sind, besprechen wir mit Ihnen beim ersten Kontakt per Telefon oder im ersten persönlichen Gespräch. Wir werden ab dem Moment des Kontaktes an Ihrer Seite sein.

 

Unser Formalitätenportal:

Damit nichts vergessen wird

Im Trauerfall gibt es eine Reihe von Formalitäten zu erledigen, bei denen wir Ihnen gerne behilflich sind. Unser Haus verfügt über einen ausgezeichneten Formalitätenservice mit besonderem Erbenschutz.

Wir übernehmen für Sie beispielsweise sämtliche Abmeldungen bei allen Behörden, Vereinen, Organisationen und Unternehmen. Unser Service steht Ihnen über einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten zur Verfügung. Bei Bedarf können Sie online und bequem von zu Hause auch selbstständig notwendige Formalitäten erledigen.

Sie erhalten von uns persönliche, sichere Zugangsdaten.

 

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