Rechtzeitig die Erben bestimmen
Die gesetzliche Erbfolge ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) eindeutig festgelegt. Dazu werden die Verwandten eines Erblassers in Erbenordnungen eingeteilt, die nacheinander erbberechtigt sind, wenn niemand der vorherigen Ordnung angehört. Die gesetzliche Erbfolge tritt immer dann ein, wenn kein Testament eines Verstorbenen vorliegt.
Ein Testament setzt die gesetzliche Erbfolge in Teilen außer Kraft. Es ist dann sinnvoll, wenn die gesetzlichen Regelungen nicht ausreichen oder durchbrochen werden sollen – etwa um einem Freund ein Erbe zukommen zu lassen oder die Erbschaftssteuer zu berücksichtigen.
Ein Testament sollte eigenhändig geschrieben und unterschrieben sowie mit Namen, Ort und Datum versehen sein.
Broschüre zum Thema Erben und Vererben:
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz bietet in einer Broschüre zum Thema Erben und Vererben zahlreiche Informationen zum Erbrecht an.
Bitte beachten Sie:
In allen Fragen rund um das Erbrecht empfehlen wir zwecks Beratung die Kontaktaufnahme zu einem Rechtsanwalt oder Notar. Die Beratung zur Gestaltung von Testamenten stellt grundsätzlich eine Rechtsdienstleistung nach § 2 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) dar. Wir stellen aus diesem Grund ausdrücklich klar, dass dieser Ratgeber lediglich weitergehende Beratungsmöglichkeiten aufzeigen möchte. Es handelt sich jedenfalls nicht um eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls und somit nicht um eine Rechtsberatung.
Der Erblotse unterstützt Erben.
Viele Hinterbliebene haben dringende Fragen zum Erbe. Doch die Unsicherheit über Erbrecht, Pflichten und Aufgaben machen viele Erben ratlos. Der Erblotse beantwortet die dringendsten Fragen: Beispielsweise welche Verträge gekündigt werden müssen oder welche Fristen für die Ausschlagung einer Erbschaft gelten. Darüber hinaus bietet der Erblotse den Erben die Möglichkeit, sich durch eine übersichtliche Erfassung einen Überblick über die Erbgegenstände zu verschaffen. Hierfür wurde das erste digitale Nachlassverzeichnis entwickelt. Es dient dazu, das Erbe Stück für Stück zu erfassen und zu bewerten. Dies schafft Klarheit und soll dazu dienen, Streit unter den Erben zu vermeiden.